1. Erfüllungsort
1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
Elektro-Graß GmbH
Herr Raimund Graß
Wartenfels 30
95355 Presseck
E wartenfels@elektrograss.de
T 09223 348
2. Geltungsbereich
Alle Angebote richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Preisänderungsvorbehalt
3.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt,
aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, und
die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren, den vereinbarten
Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte aufwenden müssen.
3.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt
veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.
4. Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Der Händler ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung
sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
5.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist
der Händler unverzüglich zu unterrichten.
5.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger
oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an
den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen
Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen
Ansprüche wieder auf den Kunden über.
5.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch
durchführen zu lassen sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
6. Schadenersatz und Haftung des Händlers
6.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung einer
Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware nicht abgenommen hat, schuldet
der Kunde 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass dem Händler gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder
ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden
ist.
6.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden,
die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach
Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf
(Kardinalpflichten).
7. Datensicherung
7.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten
an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird
dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich
dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so
dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
7.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach
Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
aufrecht zu erhalten.
8. Reparaturen
8.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem
nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen
in angemessenem Umfang zu erstatten.
8.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
8.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem
vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den
Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann
die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen
oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der
Vertragsverhandlungen oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden oder
getroffen worden sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen werden hiervon nicht berührt.
9.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
9.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser
Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Das-selbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.
9.4 Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Stand 08/20