AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Erfüllungsort

1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.


Elektro-Graß GmbH

Herr Raimund Graß

Wartenfels 30

95355 Presseck

E wartenfels@elektrograss.de

T 09223 348


2. Geltungsbereich

Alle Angebote richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


3. Preisänderungsvorbehalt

3.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt,

aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, und

die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren, den vereinbarten

Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte aufwenden müssen.

3.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt

veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.


4. Gewährleistung

4.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Der Händler ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung

sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.


5.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist

der Händler unverzüglich zu unterrichten.

5.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger

oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an

den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen

Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen

Ansprüche wieder auf den Kunden über.

5.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch

durchführen zu lassen sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.


6. Schadenersatz und Haftung des Händlers

6.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung einer

Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware nicht abgenommen hat, schuldet

der Kunde 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass dem Händler gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder

ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden

ist.

6.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden,

die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach

Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht

und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf

(Kardinalpflichten).


7. Datensicherung

7.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten

an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird

dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich

dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so

dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.

7.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach

Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist

aufrecht zu erhalten.



8. Reparaturen

8.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem

nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen

in angemessenem Umfang zu erstatten.

8.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.

8.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem

vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den

Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann

die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen

oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der

Vertragsverhandlungen oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden oder

getroffen worden sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen werden hiervon nicht berührt.

9.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

9.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts

oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser

Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Das-selbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort

nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

9.4 Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor

einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


Stand 08/20

Share by: